Nach wie vor ist für Friseure 3 G aktuell.
Aus der Änderung der Verordnung für 2GPlus, die am 10.1.22 voraussichtlich in Kraft tritt, sind Friseure explizit ausgenommen!
Also: Geimpft, Genesen, Getestet! Bitte Nachweise nach geltender Verordnung vorlegen.
U 18: Bitte ebenfalls testen, falls keine Impfung nachgewiesen werden kann.