Änderung 7.4.: Anerkennung Selbsttest!

Ab sofort werden auch Selbsttests anerkannt.

Aktuell ist die Vorgabe wie folgt:

Was gilt als Testnachweis?

  • PCR-Test (höchstens 48 Stunden alt)
  • Schnelltest aus Testzentren (höchstens 12 Stunden alt)
  • Anerkannter Selbsttest BfArM – Antigen-Tests auf SARS-CoV-2, der durch Ihre Kund*innen selbst vor Ort vor einer qualifizierten Person durchgeführt werden kann. Qualifiziert sind wir als Team, durch das Lesen des Beipackzettels und/oder das Anschauen eines Erklär-Videos.

Da wir uns regelmäßig testen müssen, sind wir mit dem Procedere vertraut.

Wichtig: Der Test wird VOR dem Salon durchgeführt, bei jedem Wetter. Bitte ggf. an entsprechende Kleidung oder einen Schirm denken. Danke!

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