Text Email vom 8.4.2021

Hallo,

noch nie war ich gezwungen, so viele Emails zu verfassen, die sozialen Medien mit Neuauflagen der Verordnung zu füttern und mit Ihnen ins Gespräch zu gehen wie aktuell.

Es sind leider nur Verordnungen, keine Aktionen, besondere Grüße oder Ankündigungen auf ein Fest.

Dennoch bin ich froh, dass der Senat seinen letzten Entwurf um die Freigabe der Selbsttests ergänzt, und ich Ihnen das hiermit mitteilen kann.

Am Dienstag herrschte totale Verwirrung.
Und ich verstehe den Unmut, und auch, dass viele von Ihnen ihren lang ersehnten Besuch bei uns abgesagt haben.

Aber vielleicht atmen Sie auf, wenn Sie die Neuerung lesen:

Was gilt als Testnachweis?

  • PCR-Test (höchstens 48 Stunden alt)
  • Schnelltest aus Testzentren (höchstens 12 Stunden alt)
  • Anerkannter Selbsttest BfArM – Antigen-Tests auf SARS-CoV-2, der durch Ihre Kund*innen selbst vor Ort vor einer qualifizierten Person durchgeführt werden kann.

Was ist mit einer „qualifizierten Person“ gemeint?
Hierbei handelt es sich um eine Person, die sich mit der Handhabung eines Selbsttests geschult hat, z.B. durch Lesen des Beipackzettels zum jeweiligen Testprodukt und/oder Anschauen eines Erklär-Videos.

Bei der Person kann es sich beispielsweise um den Inhaber oder auch um einen Mitarbeiter handeln.

Wo soll der anerkannte Selbsttest durchgeführt werden?

  • Der Selbsttest wird vor Ort (Friseursalon) durchgeführt.

Kunden können den Test selbst unter Aufsicht und Anleitung der qualifizierten Person vor den Geschäftsräumen vornehmen!

Wir testen uns regelmäßig und sind mit den Selbsttests und dem Procedere vertraut.

Bitte schauen Sie in der BfArM Liste nach, ob ihr Test gelistet ist. Bringen Sie die Verpackung unbedingt komplett mit. Wir müssen dokumentieren, welchen Test Sie wann gemacht haben.

Da der Test ca. 20 Minuten in Anspruch nimmt, kommen Sie bitte entsprechend früher. Die Vorgabe VOR DEM SALON zu testen leuchtet ein. Denken Sie bei ungemütlichem Wetter bitte an entsprechendem Schutz, ggf. Schirm o.ä.!

Viele von Ihnen schrieben, dass so kurzfristig keine Termine zum Schnelltest in den Zentren buchbar seien.
Es gibt über 60 Zentren, mit unzähligen freien Terminen. Vor allem bei uns in der Nähe.
Die Apotheken sind oft überlastet, aber die Kapazitäten des Zentrums Schulterblatt 115 z.b. umfasst 10 Kabinen im 10 Minuten Takt! Das Ergebnis liegt per Email in kurzer Zeit vor und genügt als Nachweis in digitaler Form.

Auch geimpfte Personen benötigen einen Test laut Verordnung.

Werden Sie im Berufsalltag regelmäßig getestet, benötigen wir einen Nachweis über die Art des Tests, Datum und Uhrzeit, Bezeichnung des Tests und natürlich das negative Ergebnis.

Wir freuen uns über die Ergänzung, einen Selbttest nutzen zu dürfen.
Geben aber auch ehrlich zu, dass das nur eine Notlösung sein kann, das wir Ihnen beim Testen zusehen.
Für uns ist es hocherfreulich, wenn wir nur Ihren Schnelltest dokumentieren müssen!
Aber immerhin haben wir, haben Sie jetzt eine Wahl.

Bei Fragen schreiben Sie uns gerne unter termin@vieth-hairstyling.de.
Anregungen oder Kritik zur Verordnung gerne direkt an den Senat!

Herzliche Grüße
Marion Vieth

PS. Um sicherzustellen, dass eine Mitarbeiterin vor Ort ist, um vor dem ersten Termin des Tages einen Selbsttest zu beaufsichtigen, schreiben Sie bitte eine kurze Email.
Montag – Donnerstag betrifft das jeweils den 10 Uhr Termin, am Freitag 9 Uhr.

Angaben gemäß §5 TMG:

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